Energie ist objektiv nicht erneuerbar!

Die Energieversorgung durch Windkraftanlagen ist unzuverlässig.

Die Energiegenerierung durch Windkraftanlagen ist unrentabel.

Der ökologische Fußabdruck von Windkraftanlagen ist negativ.

Windkraftanlagen vernichten Landschaft, Flora, Fauna und Biodiversität.

Windkraftanlagen vernichten den Tourismus im ländlichen Raum.

Windkraftanlagen entwerten Immobilien, zerstören das kulturelle Erbe und vernichten den ländlichen Raum als Kulturraum.

Windkraftanlagen schädigen die Gesundheit von Menschen und Tieren.

Der intensive Lobbyismus der multinationalen Konzerne, dessen einziges Ziel die Profitmaximierung, insbesondere via Subventionen, ist, fördert Korruption, Vorteilsnahme und Verschlechterung des sozialen Klimas in den Gemeinden.

Gesetze mit der Falschaussage „Erneuerbare Energien“ sind legislatives Unrecht und vereiteln die Argumentation mit dem Widerspruch.

Oh. Mikroplastik. Insekten, Amphibien … leider übersehen.

Eingriffe in Grundrechte durch Klimaschutzmaßnahmen (EuG) sind nur dann zulässig, wenn ihr Nutzen die Schäden überwiegt und dem eine ordnungsgemäße Güterabwägung in einem Gesetz zugrunde liegt. Notwendig ist dazu der Nachweis einer klimaschützenden Wirksamkeit und haltbarer Aussagen über Schäden, sowohl bei Umsetzung, als auch bei Verzicht darauf.

Wer „erneuert“ diesen Anblick „In den Dieven“? „Was man liebt, betoniert man nicht“ (Gerhard Polt)

Energie heizt immer ein, ob nun „konventionell“ oder „erneuerbar“ ist dabei unerheblich. Daher stehen über Ballungsräumen Wärmekuppeln und soviel zum Klimaschutz durch „Erneuerbare“ reicht eigentlich schon. Die Physik bestimmt Energie als Erhaltungsgröße. Sie ist nicht erneuerbar. Vorteile „Erneuerbarer“ sind damit haltlose Behauptungen.

Traurig, so ein Titel für ein Physikbuch – aber nötig.

Die Energiewende soll ein Generationenprojekt und eine Menschheitsaufgabe sein, sie soll den negativen Folgen des Klimawandels entgegenwirken. Es soll CO²  eingespart werden. Das ist politischer Wille. Aber das reicht nicht. Maßnahmen in dieser Größenordnung bedürfen verfassungsrechtlich der wissenschaftlichen Evidenz ihres zielführenden Charakters und auch die Zielsetzung muss ebenso begründet sein. Und das liegt nicht vor. Es existiert nicht einmal eine  Gesamtökobilanz für Anlagen „Erneuerbarer Energien“, die zeigen könnte, dass der Weg der richtige ist. Der CO²-Ausstoss steigt. Nachwachsen „erneuerbarer, regenerativer“ Ressourcen bzw. Energieträger ist auch nicht nachhaltig, wenn keine tatsächliche Kreislaufwirtschaft existiert. Es geht also um Spekulation. Das widerspricht dem Verschlechterungsverbot, dem Verbesserungsgebot und dem Staatsziel aus Art. 20 a GG.

 

Klimawandel und Treibhauseffekt sind zunächst einmal Jahrmillionen alte und vollkommen natürliche Phänomene. Sie ermöglichen überhaupt erst Leben auf dem Planeten. Solange sich Mensch und Klima den gleichen Raum teilen, solange beeinflusst der Mensch auch das Klima. Das Maß und die Wirkung dessen sind aber bis heute vollkommen unklar. Der Treibhauseffekt kann, physikalisch bedingt, nicht zu einer Überhitzung des Planeten führen. Das bestimmt die Thermodynamik. Es handelt sich nicht um ein Treibhaus. Unmengen von Energie strömen in das All aus und Sonnenaktivitäten, Wolken,  die Oszillation von Ozeanen usw. sind in  Klimamodellen kaum berücksichtigt. Klimamodelle sind Spielzeuge für selbsternannte Experten einer erfundenen Disziplin, die nicht wissenschaftlich präzise arbeiten und hochgradig politisiert sind. Die geringste Verschiebung eines einzelnen Parameters erlaubt es, apokalyptische Szenarien zu entwerfen.  Und das geschieht für Forschungsgelder und Macht.

 

Strukturwandel führt zu sozialen Verwerfungen. Nicht nur im „Revier“, sondern auch in den neuen „Energielandschaften“. Etwas vermeintlich Ausgedientes durch etwas Neues zu ersetzen, wird sicher teuer und ist niemals ein Geschenk.

Erneuerbar zu sein gehört nicht zu den physikalischen Eigenschaften bzw. Wesensmerkmalen von Energie und diese entheben sich menschlichen Zutuns. Vorteile „Erneuerbarer“ ergeben sich ausschließlich durch die Verwendung unsachgemäßen Sprachgebrauchs bzw. fehlerhafte Adjektivierungen von Energie z. B. als „sauber“ , „grün“ , „öko“ , „regenerativ“ und ihre Folgen. Das Regenerationsbestreben von Energien, in dem der Nutzen ihrer Verwendbarkeit besteht, ist nicht geeignet um seinethalben Energie als „regenerativ“ zu bezeichnen. Es werden Vorteile aus einer Fehleinschätzung unstatthaft abgeleitet und suggestiv impliziert. Sie sind biophysikalisch und evolutionsbiologisch unmöglich. Dies ändert auch keine missbräuchliche Verwendung der Einschätzungsprärogative durch den Bundesgesetzgeber damit, Energie für erneuerbar zu erklären! Energie ist eine Erhaltungsgröße, so steht es im Physikbuch. Ein Perpetuum mobile existiert nicht, es widerspräche den Grundlagen der Thermodynamik. Das ist mit dem Nobelpreis prämiertes Wissen. Davon sollte die Bundeskanzlerin als Physikerin gehört haben und sich über entsprechendes Wissen der Mitglieder der beschlussfassenden Organe des Bundesgesetzgebers rückversichert haben! Wind ist vielleicht „sauberer“ als Kohle, seine Energie betrifft das nicht! Daraus folgt die Notwendigkeit weltanschauliche Annahmen zu hinterfragen und betrügerische Vorspiegelungen falscher Tatsachen im Interesse kommender Generationen zu unterbinden und zu ahnden.

Dass Energie etwas wäre, was ihren physikalischen Eigenschaften als Erhaltungsgröße nicht entspricht, solche Behauptungen sind Esoterik  oder Scharlatanerie.

Die Regeneration von Energieträgern mit Blick auf den Ressourcenschutz zu fokussieren ist eine andere Sache. Sobald ihre Energie von ihnen entkoppelt ist, gilt, dass die externen Effekte bzw. ökologischen Schäden der Generierung unabhängig vom Träger, der Methode und der Effizienz gleichwertig sein müssen und schließlich die Energie freigesetzt ist und daran ist niemals etwas nachhaltig.

Der Bevölkerung die „Runde Ecke“ „Erneuerbare Energie“ per Gesetz als Daseinsvorsorge zu deklarieren, sie zu privilegieren und sie aufzuoktroyieren zeigt, der Wind weht aus Richtung eines historischen Fehlers.

Menschen fühlen sich durch Windfarmen eingepfercht und misshandelt. Die Beurteilung der Ästhetik und der psychischen Wirkung von Windkraftanlagen liegt im Auge des betroffenen Betrachters und in seinem Empfinden und nicht im Ermessen von Gutachtern oder Kontrollgruppen.

„Rette sich, wer kann“ – die „Windmüller“ sind da!

 

Oh. Rastvögel, glatt übersehen. 

 

Der Ausbau „Erneuerbarer Energien“ führt zu einer sachgrundlos oder durch sachfremde Erwägungen gestützten privilegierten technologischen Überformung des Außenbereiches entgegen den Zielen des § 35 BauGB, des BNatSchG und dem Art. 20a des Grundgesetzes und beinhaltet weitere schwerwiegende Rechts- und Grundrechtsverstöße und Diskriminierungen. Die Bevölkerung des ländlichen Raumes wird ungleich behandelt. Es kommt zu illegalen Enteignungen entgegen Art. 14 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 3  Abs. 1 GG (… Art. 101 i. V. m. Art. 100 GG). Überbordende Lobbyeinflüsse bewirken, dass Legislative, Exekutive und Judikative sich eine eingegrenzte Vernunft nach dem ökonomischen Prinzip zuschreiben und jede Konfrontation mit Vernunft nach moralischen Werten normativer Ethik dem nachordnen oder abweisen. So kommt es zur Wirtschaftspolitisierung aller Staatsgewalt, zur Unterwanderung  der Gewaltenteilung und zur Kommerzialisierung öffentlichen Rechts. Das mündet in politische Gerichtsprozesse und schwächt die Rechtsstaatlichkeit. Die Bevölkerung sehnt sich nach starker Rechtsstaatlichkeit und gerät in Konflikte nach Art. 20 (4) GG (Widerstandsrecht) und §§ 858 ff BGB (Verbotene Eigenmacht, Besitzwehr, Besitzkehr). In den Rechtsgebieten der Energiewende unterbleibt angemessener öffentlicher Diskurs und dies deutet auf Zensur hin. Aber: „Zensur von der schlimmsten Sort´ist die Angst vorm eigenen Wort“ (H. Heine). Die Vernunft nach dem ökonomischen Prinzip wird wohl so verstanden, als dürfe Klimawandel keine Schwächung der Industrienation nach sich ziehen, koste dies auch den verbrieften Anspruch auf Nachhaltigkeit. Ein offenkundiger Irrsinn.

Die Missachtung von physikalischen Tatsachen und tatsächlichen Opfern für gewollte Energielandschaften der Zukunft hat keine Zukunft – oder sie wird düster.     

„Der Stöpsel wurde gezogen“, der Moorgrund wurde durch 16 Meter tiefe und giftige Fundamente durchlöchert! Sofortvollzug – Schaffung irreversibler Fakten.

 

Oh. Moorwald, glatt übersehen.

 

 

Beispiel aus immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen der Landkreise Osnabrück und Vechta für Windkraftanlagen mit der Anordnung von Sofortvollzug:

„Zudem besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Stärkung und Ausweitung erneuerbarer Energien zum Schutz des Klimas. Dies ist ein erklärtes Ziel der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere auch des Landkreises (…). Ein etwaiger Widerspruch mit aufschiebender Wirkung würde diesem Ziel entgegenwirken, da der Bau von WEA im Zweifel um mehrere Jahre verzögert würde und in dieser Zeit kein Strom aus regenerativen Quellen erzeugt werden könnte. Dies würde der Erreichung der Klimaschutzziele zuwider laufen. (…) Dies abzuwarten wäre für den Antragsteller aus wirtschaftlicher Sicht nicht zuzumuten (…).“

    1. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verbreitung, Stärkung und Ausweitung unrichtiger Annahmen und Maßnahmen kann nicht bestehen. Gegenteiliges ist der Fall.
    2. Es ist in jeder Hinsicht unbelegt, dass „Erneuerbare“ zum Klimaschutz beitragen. Es existieren weder entsprechende Ökobilanzen, noch ließen physikalische Überlegungen ein Zutreffen zu. Die Volatilität der Stromgenerierung durch „Erneuerbare“ steht dem offenkundig entgegen. Eine stets notwendige Grundlastsicherung durch konventionelle Quellen widerspricht bereits der Möglichkeit, soweit entsprechende Speicherkapazitäten weder vorhanden sind noch mangels Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen jemals existieren können. „Erneuerbare“ sind eine kontraproduktive Parallelstruktur. Die Maßnahmen sind keineswegs mit dem „Staatsziel Klimaschutz“ gleichzusetzen. Windkraftanlagen können kein CO2 einsparen, weil sie im Betrieb keines freisetzen. Die Einsparung müsste anderenorts geschehen, findet aber offenkundig nicht statt, denn die Ausstöße steigen kontinuierlich. Moor kann CO2 speichern und tut dies auch, wenn man es nicht durchsiebt. Die Rolle des CO2´s als klimaschädliches Spurengas ist zudem wissenschaftlich hoch umstritten. Es ist lebensnotwendig und grundsätzlich kein Schadgas. Aus offenem wissenschaftlichen Diskurs ist keine Rechtsnorm abzuleiten. Eisbohrkerne, Baumringscheiben und Sedimente zeigen „klimageschichtliche“ CO2-Erhöhungen erst lange nach klimatischen Wendepunkten.
    3. Die Inanspruchnahme elementarer Rechte durch Widerspruchsführer und Kläger kann innerhalb der verfassungsgemäßen Rechtsordnung nicht einem Staatsziel entgegenwirken. Eine dem entgegenstehende Annahme diskriminiert Widerspruchsführer und  Kläger und ist jedenfalls abzulehnen. Unrichtigen Annahmen vor elementaren Bürgerrechten Vorrang zu geben ist eine erhebliche Verletzung der Menschenwürde.
    4. Das Regenerationsbestreben ist allen Energien zu eigen, jede Energieform wäre danach fälschlich als regenerativ zu bezeichnen, nicht nur einzelne Energieformen. Darin besteht überhaupt ihre Verwendbarkeit, in ihrem Regenerationsbestreben. Die Feststellung, es würde ohne die Windkraftanlagen „kein Strom aus regenerativen Quellen erzeugt“ werden, ist haltlos. Eine Energieform ist auch nicht erzeugbar im Sinne der Herstellung eines Produktes. Ihre Generierung ist bereits eine Verwendung, die wie ihre weitere Verwendung u. a. Wärme in die Biosphäre freisetzt. Selbst diejenigen Energieträger, die herstellbar sind, sind nur energieintensiv herzustellen.
    5. Klimaschutzziele besitzen eine völkerrechtliche Verbindlichkeit, sie sind nur durch nachweislich zielführende Maßnahmen zu erreichen. Ihre inhaltliche und zeitliche Variabilität ist einem Staatsziel unangemessen. Es bedarf der Evaluation.
    6. Wirtschaftliche Interessen dürfen Grundrechte und Artenschutzbelange nicht dominieren.
    7. Verwaltungsgerichtliche Urteile, die großer Unwahrheit Vorrang geben, sind nicht hinnehmbar.

 

 

 

 

 

 

Die Begründungen für die Genehmigungen enthalten zahllose unbelegte Behauptungen, objektive Unwahrheiten und offensichtliche Missachtungen und Unterschlagungen. Das ist würdelos.

3-fache „jährliche Tötungsrate“ im Anflug: WP Kalkriese I, Sickendiek. Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot: in Nds. inflationär – 95%! Ausnahmen?

Öffentlichkeitsbeteiligungen werden zu Alibiveranstaltungen, denn Widersprüche und Klagen sind von vornherein zu unterdrücken. Es scheint hier vielmehr um die Feststellung des Potenzials an Gegenwehr zu gehen als um Inhalte. Wer die Gutachter bestellt und wessen „Musik sie spielen“ ist ohnehin klar. Verbände springen wegen Überfrachtung, Unterwanderung oder verhandelter „deals“ nicht mit ihrem Verbandsklagerecht ein und sind zudem keine plebiszitär legitimen Korrektive. Der gebräuchliche Terminus „Forcierung des Ausbaus“  drückt dies bereits aus und offenbart eine antidemokratische und autoritär-staatliche Tendenz in der Bundesgesetzgebung und der politischen, verwaltungsrechtlichen/verwaltungsgerichtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung. Widerspruchsführer und Kläger werden zu „Staatsfeinden“ erklärt und durch Sofortvollziehung werden irreversible Fakten geschaffen. Assoziationen mit „Volksschädlingen“ und „Sonderbehandlungen“ des Nationalsozialismus kommen auf. Eine Entfremdung von Staatsgewalten und Wirtschaft tritt ein und führt ihrerseits zu problembehafteten politischen Polarisierungen. Letztere zerrütten Gefüge betroffener Kommunen und der gesamten Republik im Ausmaß von medial gestützter Volksverhetzung. Mit einem schlechten „ökologischen Gewissen“ lassen sich augenscheinlich trefflich Geschäfte machen: „Windkraft durch Freude!“

Lebensgefahr durch Beschuss mit Eis-Projektilen aus bis zu 200 m Höhe und bei bis zu 300 km/h Rotorblattspitzengeschwindigkeit in einem unklaren okkupierten Betriebsgelände auf öffentlichem und privatem Grund und Boden – keine Flöckchen vom Baum!

Aus dem unseligen Ausbau von Windparks wird zudem die angebliche Notwendigkeit der Errichtung von Umspannwerken, 380 kV-Höchstspannungstrassen, Radarstationen zur bedarfsgerechten Befeuerung und von Speicherorten gefolgert. Er fordert den Stand-by von konventionellen Kraftwerken zur Grundlastsicherung und ständige Sicherung der Netzstabilität unter ethisch bedenklichen Lastabwürfen, der erheblichen Gefahr von Blackouts und kostspieligen Abstoßens von Überkapazitäten in Nachbarstaaten. Er fördert die Abhängigkeit der Daseinsvorsorge von Elektrifizierung, die wegen Ressourcenmangels nur begrenzt möglich ist. Er fordert als sachgrundlose Errichtung einer Parallelstruktur eine überdimensionale technologische Überformung des Außenbereiches und erhebliche umweltbedingte gesundheitliche bzw. ökologische Degenerationsprozesse betroffener Naturräume und Menschen. Und dies, obgleich die Volatilität seines „Flatterstroms“ niemals zu glätten sein kann und sein Anteil nur nahezu unbedeutend bleiben muss, selbst „verspargelte“ man noch den letzten Rückzugsort.

Energielandschaften sind gewollt und angeordnet.

Das heißt für den Naturpark Dümmer/Dammer Berge:

Kostspielige Werbung – z. B. mit dem Vogelzug – und seine Gefährdung

 

Den eigenen touristischen Ambitionen selbst „das Wasser abgraben“: Dümmer geht´s nimmer.

Hier stehen Windparks als große Windfarm direkt angrenzend zwischen dem nationalen Naturerbe Feldflughafen Wittefeld und Moorschutzgebieten, ohne dass in einer vor der Errichtung geleisteten Umweltverträglichkeitsprüfung erkannt worden wäre, dass dies unzulässig Stör- und Barrierewirkungen für die örtliche Hauptvogelzugroute und Funktionskorridore von Flora und Fauna nach sich zieht. Sie fehlt.

Gestern noch zum Schutz markierter Baum, heute fort …

 

… Baum fort, Markierung im Dreck. UNB: kein Fledermausquartier. Es ging aber um einen Insektenbau.

10 Jahre Frieden, dann wiederholte Schändungen im Vorfeld des Windparkbaus.

 

Gestern Horst-Baum, heute …

 

Moorschutz ist Klimaschutz, Windparks sind kontraproduktiv.

 

Wenn die Gegenliebe zu weit geht, …

Ooops – überall Totholz und Nester – glatt übersehen.
Jakobsweg, Pickerweg – touristische Magneten ohne Anziehungskraft! Und eine sichere Bank – wenn jemand in die Psychiatrie will.

Die Anlagen müssen im Falle von Havarien z. B. kontrolliert abbrennen und können dann Moorbrand auslösen. Die Verbundstoffe der Rotorblätter enthalten Glasfasern, die über hunderte Meter im Umkreis Flächen kontaminieren können. Es werden Tropenhölzer verwendet und die Generatoren enthalten in beträchtlichen Mengen Seltene Erden wie Neodym, die unter menschenunwürdigen Bedingungen gewonnen werden. Die Rotorblätter gelten zudem als größtenteils nicht recyclebar. Die Rüttelstopf-Fundamente der Anlagen enthalten wasserrechtlich bedenkliche Materialien und durchsieben den Moorboden im Einzugstrichter des Wasserwerks Wittefeld. Der Rückbau der Fundamente wird irgendwann nur bis 1,5 m unterhalb der Geländehöhe erfolgen. Sie haben das Volumen von rd. 150 Kleinwagen. Die Anlagen verbreiten Luftwirbelstraßen, in denen technischer Infraschall wie durch Lautsprecher über dutzende Kilometer transportiert wird. Technischer Infraschall ist gesundheitlich hoch bedenklich, er macht krank, verursacht z. B. vibroakustische, kardiologische, immunologische und psychische Störungen und Krebs. Jede Anlage erzeugt eine eigene impulshaltige Signatur. Die Signaturen aller Anlagen überlappen asynchron. So liegt es auch mit den Schlagschatten der Rotorblätter. Das kann „akute Verstrahlung“ genannt werden. Die Signale sind neuartige geballte Umweltreize. Organismen können hierauf nur mit Flucht oder mit Mutation und folgender Selektion reagieren! Lärm, Befeuerung, seismische Vibrationen durch Bodendämpfung und Rotationsbewegungen tun als multifaktorielle Stressoren ihr übriges um Menschen, Tiere und Vegetation zu vergrämen und zu töten. Landschaft steht in direktem Zusammenhang mit der Identifikation mit der Heimat und dem psychischen Befinden im Allgemeinen. Veränderungen der Verdunstungsraten stören das Mikroklima, viele Windparks stören regionale- und überregionale Klimata. Eisabwurf von den Anlagen stellt eine direkte Lebensbedrohung im öffentlichen Raum dar.

Die 36 Anlagen setzen im Volllast-Betrieb neben der Elektrizität Energie in der Größenordnung der Netto-Kapazität des Atommeilers Grundremmingen A frei, ohne dass ansatzweise Klarheit über deren Gestalt und Wirkung bestünde. Dies ist im Sinne der Vorsorgepflichten aus § 5 BImSchG und nach dem Vorsorgeprinzip in eklatanter Weise unzulässig und bedeutet die Inkaufnahme schwerster Schäden und die Durchführung eines unzulässigen Versuches an Menschen, Tieren und Vegetation mit medizinischer Dimension und ohne Einwilligung Betroffener und ohne wissenschaftliche (ärztliche) Begleitung vor Ort.

Entsprechende und weitergehende Bedenken wurden europarechtswidrig in mehreren Instanzen abgewiesen, obgleich sie durch zahlreiche nationale und internationale evidente wissenschaftliche Studien gestützt wurden. Ihnen werden unbelegte Schutzbehauptungen entgegengehalten, die kompetenzüberschreitend erhoben wurden und grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Physik, Biologie und Medizin widersprechen.

Finde den Fehler!

Moorerlebnispfad mit Blick nach Campemoor „Formerly home of the buzzards“ – „Wuusch, wuusch-wuusch,wuusch, …“

Bis die Anlagen errichtet waren, haben sie bei der Herstellung ihrer Komponenten, dem Transport und der Installation ihrer Teile und der Schaffung notwendiger Infrastruktur in derart großem Umfang CO2 freigesetzt, Ressourcen gebunden und ökologische Schäden ausgelöst, dass es als weit überwiegend unwahrscheinlich gelten kann, dass eine akzeptable Gesamtökobilanz durch Kompensationsmaßnahmen überhaupt erreichbar wäre.

Die Betreiber des Windparks Ahrensfeld/Wittefeld behaupten, sie würden mit ihren 12 Anlagen bereits alle Bramscher Haushalte mit Elektrizität versorgen können. Die 36 Anlagen sind demzufolge lokal überdimensioniert und stellen eine Ungleichbehandlung Betroffener dar. Windparks versorgen primär Ballungsräume und Großindustrie, nicht die Kommunen, in denen sie stehen. Sie sind wirtschaftlich eng verzahnte Großkraftwerke mit gemeinsamen baulichen Einrichtungen, speisen in das Stromnetz ein und erhalten von ihm Netzresonanz. Die Abstände der Generatoren voneinander bedingen sich durch nachteilige gegenseitige  physikalische Beeinflussungen, ein entsprechendes Betriebsgelände mit Sicherheitsabständen für Menschen bilden sie aber angeblich nicht aus, denn das käme teuer.

Eine oberflächennahe Erderwärmung kommt durch Wärmefreisetzung in die Biosphäre infolge jeglicher Energieverwendung, auch durch die- „Erneuerbarer“. Das zeigen z. B. Wärmekuppeln über Städten deutlich, dies ist kein „Treibhaus“. Eine Energiewende kann nur eine Verhaltensänderung sein und ist technologisch letztlich unmöglich. Es ist kein anderes Ufer jenseits der „verlängerten Brückentechnologie“.

Den Moorschutz dem Profit geopfert! Der Klang des Moorerlebnispfades: „Wuusch-wuusch, wuusch, wuusch-wuusch, …“

Es tut weh, wenn die Vördener zulassen, dass ihrer Heimat ohne tragfähigen Grund tiefe Wunden zugefügt werden. Landschaft ist kein Privatbesitz.

 

Bei facebook: Gegenwind Bramsche und Gegenwind Deutschland

„Wer Wind erntet, sät Sturm!“

Mit dem übermäßigem Ausbau von Windparks in Naturparks und Mooren beschleunigen wir das Artensterben. Das ist nicht zielführend und nicht nachhaltig oder „enkelgerecht“.

Die Zugvögel müssen bereits um so viele Windparks herumfliegen, dass sie ihre Routen nicht mehr fliegen können und an Erschöpfung sterben. Es wird in Norddeutschland kaum noch Vogelzug geben.

Bei Frost ist eine Fata Morgana unwahrscheinlich. Hauptvogelzugroute? Doch nicht im Bernhorn!

ANGRIFF AUF BREITER FRONT:

Die Stadtwerke Osnabrück wollen uns jetzt weiterhin auch noch 3.500.000 m³ Grundwasser jährlich absaugen. Das ist ein Drittel des Dümmersees und ein Drittel des Jahresbedarfs der Stadt Osnabrück. In Engter + 400.000 m³ , ohne Umweltverträglichkeitsprüfung mit handfester Prognose zu den lokalen Auswirkungen des Klimawandels ein politisches Unding. Wir reden bei Wasser und „Windparks“ nicht über Bagatellen und „Peanuts“, sondern über Lebensgrundlagen, über Werte und Normen und über ein überaus ernstzunehmendes politisch motiviertes und generalisiertes behördliches Fehlverhalten.

Adieu Moor. Adieu Brunnen. Adieu Landstrich. Hallo Verödung – wenn die Politik es will und die Bürger stillhalten. Die Energiewende und der Klimawandel sind keine „Fahrten ins Blaue“!

Neue Kita-Namen? Wann marschiert die WP-Jugend auf?

Mischen wir uns ein!

Tun wir es nicht, entstehen nach dem Gefahrstoff-Lager im Niedersachsenpark, der Massentierhaltung im Bernhorn, der Autobahnverbreiterung um 2 Spuren und dem Radarturm ungezügelt weitere immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Bauten, nur weil der entschiedene Protest fehlt.

Ein Gruß an alle beteiligten „pseudo-grünen Ökofaschisten“ und ihre Mitläufer, die bekannten Umweltschänder, mit dem Ausdruck größtmöglichen Ekels vor den beteiligten und verlogenen Behörden, Banken, Firmen, Betreibern und Profiteuren und vor der von ihnen gemeinschaftlich ausgeübten menschlichen Abartigkeit der Unterdrückung von Mitbürgern, öffentlichem Interesse und öffentlichem Recht.

Da habt ihr euren Verfassungsangriff fertiggebracht und euren Rechtsruck!

Eine Herbeiführung unilateral wirtschaftsfreundlicher Rechtsauslegung wirkt wesensverändernd auf elementare Grundrechte zurück und führt dazu, dass sie ihre Schutzwirkung verlieren. Dass muss jedem klar sein.

Viel Erfolg bei der Wiedergutmachung!

Michael Krabbe

Bürgerinitiative „NATURPARK versus WINDFARM“

4mikra@web.de

Mitglied in der

Warum ein Heimatminister, warum Werte-Debatte …

 

Zerlegt Euch schon einmal selbst, …

4 GWKA = „weitere Verschandelung der Landschaft“ 36 GWKA = ?

 

Eisflug, nicht Eisfall. Und ja, -auch anderswo möglich, nämlich in jedem Windpark!